Allgemeine Informationen zum Orientierungspraktikum:
Die nachfolgenden Informationen sind den Handreichung des MfKJS zum Orientierungspraktikum entnommen (MfKJS, Stand 30.11.2009).
Das Orientierungspraktikum ist verpflichtend für alle Studierenden, die gemäß GymPO I vom 31.07.09 zum Studiengang „Lehramt an Gymnasien“ in Baden-Württemberg zugelassen werden wollen. Der Nachweis ist der Bewerbung um die Zulassung an der Hochschule beizufügen; er kann bis spätestens zum Beginn des 3. Semesters nachgereicht werden. […]
Das Orientierungspraktikum umfasst 3 Unterrichtswochen; ausgeschlossen sind Schulen, die sie selbst besucht haben.[…]
Für die Durchführung des Orientierungspraktikums an der Schule sind in der Regel die Ausbildungslehrkräfte verantwortlich, die auch das Schulpraxissemester betreuen.[…] Am Ende führt die Ausbildungslehrkraft ein abschließendes Beratungsgespräch und händigt ihnen die Bestätigung über die Absolvierung zur Vorlage bei der Universität aus.
Ziel des Orientierungspraktikums ist es, dass alle Lehramtsstudenten vor Aufnahme des Studiums ihre Eignung für den Lehrberuf am Gymnasium vor Ort kritisch überprüfen. Neben dem Orientierungstest (http://www.bw-cct.de) soll Ihnen das Praktikum helfen, frühzeitig selbst Antworten auf die zentralen Fragen zu finden: „Bringe ich die persönlichen Eigenschaften mit, die man für den Lehrerberuf am Gymnasium benötigt?“, „interessiere ich mich tatsächlich für die wichtigsten Tätigkeitsfelder von Lehrkräften?“, „Gehe ich gerne mit Kindern und Jugendlichen um?“.