„Demokratie lebt vom Streit, von der Diskussion um den richtigen Weg. Deshalb gehört zu ihr der Respekt vor der Meinung des anderen.“
Richard von Weizsäcker, dt. Politiker (CDU), Bundespräsident 1985-1994
Das Fach Gemeinschaftskunde lebt von der Diskussion und der politischen Auseinandersetzung. Zentraler Inhalt und Ziel des Unterrichts ist die Mündigkeit der Schüler. Sie sollen in die Lage versetzt werden, sich mit Hilfe des Gemeinschaftskundeunterrichts eine eigene Meinung bilden zu können, indem sie Einblick erhalten in politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und rechtliche Zusammenhänge.
Themen, die in der Öffentlichkeit kontrovers erscheinen, werden auch im Unterricht kontrovers diskutiert. Durch die Auseinandersetzung mit der politischen Situation und der eigenen Interessenlage lernen die Schülerinnen und Schüler Mittel und Wege kennen, „die vorgefundene politische Lage im Sinne [ihrer] Interessen zu beeinflussen“ (Beutelsbacher Konsens).
Sie werden sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst und nehmen als selbstständig denkende, rational urteilende und sozial verantwortliche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger am politischen Leben teil.
Die hervorgehobene Stellung des Faches Gemeinschaftskunde wird auch durch die Erwähnung in der Landesverfassung von Baden-Württemberg betont: „In allen Schulen ist Gemeinschaftskunde ordentliches Lehrfach“ (Landesverfassung von Baden-Württemberg, Art. 21 Abs. 2).
Das Fach Gemeinschaftskunde wird in der achten Klasse einstündig unterrichtet; in Klasse 9 und 10 findet der Gemeinschaftskundeunterricht zweistündig statt und in der Jahrgangsstufe können die Schülerinnen und Schüler Gemeinschaftskunde als vierstündiges Neigungsfach wählen.
Zum außerunterrichtlichen Angebot des Faches gehören: